Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post erteilt der DOKOM eine Lizenz der Klasse 4 für das Stadtgebiet Dortmund. Damit ist DOKOM berechtigt, den Telefondienst für die Öffentlichkeit zu betreiben.
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post erteilt der DOKOM eine Lizenz der Klasse 4 für das Stadtgebiet Dortmund. Damit ist DOKOM berechtigt, den Telefondienst für die Öffentlichkeit zu betreiben.