Produktbestandteile Kabel-TV
- rund 200 digitale TV-Sender
- rund 40 kostenlose HD-Sender
- zahlreiche Radio-Sender
- attraktive Zusatzprogramme buchbar
Mehr zu DOKOM21 Kabel-TV finden Sie hier.
Profitieren Sie als TV-Kunde auch vom Preisvorteil für Internet und Telefonie und bestellen direkt ein TV-Paket. Hier finden Sie unsere Kombi-Produkte.
Häufige Fragen
Die Änderung beim Kabel-TV-Anschluss betrifft Bewohner von Mehrfamilienhäusern, bei denen die Kosten für den Kabel-TV-Anschluss bisher über die Nebenkosten abgerechnet wurden. Um herauszufinden, ob dies auch für Sie gilt, können Sie Ihren Mietvertrag bzw. Ihre Nebenkosten-Abrechnung überprüfen oder Ihren Vermieter direkt darauf ansprechen.
Wenn Sie auch nach dem 30.06.2024 weiterhin wie gewohnt Kabelfernsehen schauen möchten und zusätzlich von einer einmonatigen Vertragslaufzeit profitieren wollen, müssen Sie einen eigenen Kabel-TV-Vertrag abschließen. Sollten Sie von Ihrem Vermieter / Ihrer Hausverwaltung eine sogenannte „Fortführungsvereinbarung“ von DOKOM21 erhalten haben, füllen Sie dieses Dokument bitte vollständig aus. Liegt ein Rücksendeumschlag bei, senden Sie das Dokument bequem an DOKOM21. Liegt kein Umschlag bei, senden Sie es bitte an Ihren Vermieter / Ihre Hausverwaltung.
Alternativ können Sie Ihren Kabel-TV-Anschluss bei DOKOM21 ganz einfach online bestellen. Prüfen Sie dazu die Verfügbarkeit an Ihrer Anschrift.
Haben Sie keine Fortführungsvereinbarung erhalten, melden Sie sich bitte bei Ihrem Vermieter / Ihre Hausverwaltung. Stellen Sie sicher, dass Sie die erforderlichen Schritte rechtzeitig unternehmen, um den neuen Vertrag vor der Übergangsfrist am 30. Juni 2024 abzuschließen.
Die Fortführungsvereinbarung stellt sicher, dass nach Ablauf der Frist am 01.07.2024 ihre TV-Anbindung ohne Unterbrechnung fortgeführt wird. Lediglich die Abrechnung erfolgt ab diesem Datum über die DOKOM21 und nicht mehr über Ihren Vermieter.
Sollten Sie von Ihrem Vermieter oder Ihrer Hausverwaltung die „Fortführungsvereinbarung“ erhalten haben, füllen Sie dieses Dokument bitte aus. Liegt ein Rücksendeumschlag bei, senden Sie das Dokument bequem an DOKOM21. Liegt kein Umschlag bei, senden Sie es bitte an Ihren Vermieter / Ihre Hausverwaltung. Alternativ können Sie Ihren Kabel-TV-Anschluss bei DOKOM21 ganz einfach online bestellen. Prüfen Sie dazu die Verfügbarkeit an Ihrer Anschrift.
Die Mindestvertragslaufzeit für DOKOM21 Kabel-TV beginnt somit automatisch ab dem 01.07.2024. Sie brauchen sich um nichts mehr kümmern.
Wenn Sie die Fortführungsvereinbarung (FFV) unterzeichnen, die Sie von Ihrem Vermieter / Ihrer Hausverwaltung oder DOKOM21 erhalten haben, profitieren Sie von einer einfachen Fortführung Ihres bestehendes Vertragsverhältnisses. Sie beziehen weiterhin wie gewohnt Kabel-TV zum Vorteilspreis und können diesen monatlich kündigen. Sie bezahlen Ihren TV-Anschluss somit ab dem 01.07.2024 nicht mehr über die Nebenkostenabrechnung an Ihren Vermieter, sondern direkt an DOKOM21. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, unsere rabattierten Multimedia-Pakete (Internet, Telefon, TV) zu nutzen. Da Sie sich durch die Unterzeichnung der FFV frühzeitig für die Weiterversorgung Ihres Anschlusses entscheiden, wird Ihr Anschluss zum Stichtag nicht abgeschaltet und es entstehen Ihnen keine Kosten für die Wiederanschaltung.
Ab dem 01.07.2024 sperrt DOKOM21 Anschlüsse, für die kein neuer Vertrag zur Kabel-TV-Versorgung abgeschlossen wurde. Eine spätere Wiederanschaltung des TV-Signals ist für Sie dann kostenpflichtig.
Der Wegfall der Umlagefähigkeit bezieht sich auf die Zahlung des TV-Kabel-Anschlusses über die Mietnebenkosten. Der Empfang des Internetsignals über das Kabelnetz ist davon nicht betroffen.
Wenn Sie aktuell sowohl Kabel-TV als auch Internet (und Telefon) von DOKOM21 beziehen, gewähren wir Ihnen einen monatlichen Preisvorteil. Diesen können wir Ihnen nur anbieten, wenn Sie auch weiterhin Kabel-TV über DOKOM21 beziehen. Sollten Sie sich dafür entscheiden, den Kabel-TV-Anschluss nicht weiter zu nutzen, entfällt dieser Preisvorteil daher spätestens zum 30.06.2024.